Natürlich nutze ich eine Actioncam und natürlich sind das Aufnahmen für private Zwecke. Hat aber bisher keinen interessiert.
Ich muss aber auch sagen das diese Datenschutzmoral heutzutage absolut absurd ist. Selbst im Kindergarten finden sich einige Moralapostel die sich beschweren das die Namen der Kinder an einer Tafel stehen. Denn es darf doch nihct die Mutter von B wissen das A brav am Freitag Geschirr gespült hat...
Zitat Das Gericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.
ADAC Forderung
Die Entscheidung deckt sich mit der Forderung des ADAC, dass zumindest kurze, anlassbezogene Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren verwertbar sein sollen. Das Aufklärungsinteresse an der hierfür gespeicherten kurzen Filmsequenz sollte dabei stärker wiegen als der Datenschutz Dritter.
Also bevor es kracht statt zu bremsen erst mal die dashcam anmachen Sowas von realitästfern ... das kann es wohl nur in deutscher Rechtsprechung geben. Entweder die dashcam läuft permanent und dann hat man im Zweifelsfall eine evidence dass der andere Schuld ist, oder man hat eben nix. Ansonsten lese ich: wenn schon - verbotenerweise - eine dashcam mitläuft dann dürfen die Aufnahmen vom Unfallhergang zur Klärung der Schuldfrage verwertet werden. Zumindest das ist ein gutes Urteil.
Ich denke das sollte eigentlich kein Thema sein. Ich filme nur für private Zwecke und stelle es nicht ins Internet. Wenn das verboten ist, dann dürfte man nie und nirgends Bilder oder Filme machen.
Damit es auch anlassbezogen ist filme ich halt meine Fahrweise um Fahrfehler zu erkennen. Tolle Strecken erklären sich eh selbst.
Was ich grundsätzlich gut finde ist, das man Leute wie den Knöllchen Horst einschränkt. Verkehrsüberwachung ist einfach Sache der Polizei. Viele blöde Situationen entstehen nämlich auch erst durch solche selbsternannten Erzieher.
Zitat von matthifant im Beitrag #5Also bevor es kracht statt zu bremsen erst mal die dashcam anmachen Sowas von realitästfern ... das kann es wohl nur in deutscher Rechtsprechung geben. Entweder die dashcam läuft permanent und dann hat man im Zweifelsfall eine evidence dass der andere Schuld ist, oder man hat eben nix.
Wenn ein kurzer Zeitraum aufgezeichnet aber immer wieder überschrieben und nur beim Unfall dauerhaft gespeichert wird ...
So wie ich weis darf man Foto und filme ins Internet stellen, wenn es nicht auf Personen sonderst Landschaften oder Aussichtspunkte gerichtet ist. und wenn da Leute drauf sind die haben Pech. Nur wenn man eine mehrere Person Direkt ablichtet ist es nicht erlaubt ohne Einverständnis.
NC700 X DCT __01/12 KM Verkauft [size=150] Africa Twin DCT 01/12 KM EsseEsse 9+ __ 03/10 KM B-Klasse 220D
#10 von
stradamoped
(
gelöscht
)
, 27.09.2018 07:46
HI Ich finde das ist sowieso krank, jedes und alles auf Film festzuhalten, vielleicht bin ich altmodisch, aber muss man wirklich wissen wer wann wo rumgekurft ist. Ich hab nach einer tour, kino im kopf, das reicht. Ich mach ein paar Fotos ,fertig.
Och ich fahre jetzt einen Tag lang eine Vitpilen, das halte ich natürlich fest! Aber auch so immerwiedermal. Lege mich dann gerne mal Abends hin, vor allem in der kalten Jahreszeit und schaue wie schön ich auf der NC bollernd meinen Spaß hatte. Las mir doch mein Krankheit!
Mit einer gut justierten Kamera kann man vielleicht auch mal danach sein eigenes Fahrverhalten reflektieren. Das ist meine Intention gewesen eine Kamera anzu schaffen. Wenn ich fotos machen wollte, müsste ich ja dauernd halten .
Zitat von Ragnar1971 im Beitrag #12Mit einer gut justierten Kamera kann man vielleicht auch mal danach sein eigenes Fahrverhalten reflektieren. Das ist meine Intention gewesen eine Kamera anzu schaffen. Wenn ich fotos machen wollte, müsste ich ja dauernd halten .
richtig, ich nehme die Kamera sogar auf meiner Strecke zur Arbeit gelegentlich mit, und vergleiche wie ich die Linie nahm, wann ich aus der Kurve rausbeschelunigt hatte...
Zitat von Ragnar1971 im Beitrag #12Mit einer gut justierten Kamera kann man vielleicht auch mal danach sein eigenes Fahrverhalten reflektieren. Das ist meine Intention gewesen eine Kamera anzu schaffen. Wenn ich fotos machen wollte, müsste ich ja dauernd halten .
richtig, ich nehme die Kamera sogar auf meiner Strecke zur Arbeit gelegentlich mit, und vergleiche wie ich die Linie nahm, wann ich aus der Kurve rausbeschelunigt hatte...
Dazu ist sie aus meiner Sicht auch gedacht. Sowas jetzt irgendwo einstellen wäre aber auch nicht mein Ding. Ich persönlich möchte auch nicht das XY meint er müsste ein Foto einstellen , wo ich drauf bin ohne mich zu fragen. Da ist auch der Grund, warum ich nicht bei Fratzebuch und Co. unterwegs bin.
Du darfst weiterhin alles aufnehmen, wie vor der Datenschutzgrundverordnung. Es kommt darauf an, was Du mit dem Aufgenommenen anstellst. Solange Du Dich nur selbst daran erfreust, passiert gar nichts. Bei einer Kontrolle bleibt Polizisten eigentlich nichts anderes übrig als Deiner Beteuerung zu glauben, dass die Aufnahmen nur für rein private Zwecke gedacht sind. In Dubio pro Reo gilt auch hier. Außerdem ist ein möglicher Verstoß gegen die DSGVO im Falle einer Veröffentlichung kein Vergehen, dass von der Staatsanwaltschaft proaktiv verfolgt wird. Wenn, dann müßte schon einer der Aufgenommenen juristisch aktiv werden.
Es gibt Stellen wo ich die Cam abmontiere, z.B. Schweizer Grenze, gewisse Stellen in Marokko usw.. Um sich das Erlebte wieder in Erinnerung zu rufen, sind die Filme sehr hilfreich. Da ich meine Reisen per Homepage weiter gebe, und dabei dies aus der Sicht des Motorradfahrers für Motorradfahrer gestalte, bleibt die Cam am Lenker. Die verschärften Datenschutzbestimmungen hab ich im Hinterkopf. Gruss
Immer unterwegs mit NC 750 X, MZ ETZ 300, Schwalbe KR 51/2