Moin zusammen,
hier die Auflösung, wie die Prägung „MIN. TH. = 4mm“ zu interpretieren und wie der Meßwert von 3,94mm letztlich zu bewerten ist.
Aus der Konversation entnehme ich, daß sich alle einig sind, daß eine Dicke kleiner als 4mm nicht zulässig ist. Aber wann ist der Meßwert kleiner als 4mm?
Von Bedeutung ist die Anzahl der signifikanten Ziffern in der Soll-Vorgabe „MIN. TH. = 4mm“.
In diesem Fall ist mit der „4“ nur eine signifikante Ziffer angegeben. Gemäß DIN 1333 bzw. ASTM E29 sind Meßwerte mit mehr Ziffern auf die kleinste signifikante Ziffer der Sollvorgabe zu runden.
Der Meßwert des Prüfers von 3,94mm muss also auf volle Millimeter gerundet werden (= 4mm). Also alles im Soll.
Hätte der Prüfer 3,71mm abgelesen, müsste auch auf 4mm aufgerundet werden! Selbst ein Meßwert von 3,56mm wäre noch OK.
Der Meßwert von 3,94mm wäre nicht mehr OK, wenn Honda zwei signifikante Ziffer mit „MIN. TH. = 4,0mm“ geschrieben hätte. Die 0,04 werden auf 0,0 abgerundet und wir landen bei 4,0 minus 0,1 = 3,9mm. ==> Keine Plakette.
Auch bei drei signifikanten Ziffern mit „MIN. TH. = 4,00mm“ wäre der Meßwert von 3,94mm nicht mehr zulässig.
Genau so habe ich mit dem Prüfer diskutiert, er hat sehr professionell reagiert und meiner Argumentation zugestimmt. Ich habe die Plakette bekommen. Allerdings steht unter Bemerkungen: „Bremsscheibendicke an der Verschleißgrenze.“ Natürlich werde ich die Bremsscheibe alsbald auswechseln, Klaro!
Allerdings bezweifle ich, daß Honda das auch so interpretiert. Im Werkstatthandbuch auf Seite 19-5 steht als Verschleissgrenze der Bremsscheibenstärke "4,0mm".
Vielen Dank für die angeregte Diskussion.
Knut
P.S.: Prüfungsrelevante Messungen von Vorgaben in Spezifikationen dürfen nur mit kalibrierten Prüfmitteln durchgeführt werden. Der Prüfer hatte aber eine Bügelmeßschraube verwendet, die nicht kalibriert war. Ich hatte am Ende der Diskussion noch erwähnt, daß ich dem Meßwert seiner „Schätzspindel“ eigentlich nicht akzeptieren müsste. Er hat es eingesehen ;-)