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RE: Kürzere Übersetzung

#76 von rued , 15.11.2020 11:47

Fakt ist und bleibt, das der Integra mit dem 42er viel besser läuft. Vorne kleiner ritzeln mag die Kette nicht so gerne, dann lieber hinten noch größer werden. Kettenräder lasse ich bei Motorradtteile Sieg machen, gut und günstig. Ansonsten muß doch jeder von uns Erwachsenen selber wissen wie er mit dem Thema Eintragung umgeht, ohne das es zur Lehrstunde wird ;-)


Schauen wir mal ...


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RE: Kürzere Übersetzung

#77 von Hunter , 15.11.2020 17:58

Mir ist ein Fehler unterlaufen.
Original ist meine Integra 17-39 übersetzt.
Ich habe sie jetzt 16-38 übersetzt.
Da ich die 8% nicht überschreite sehe ich auch keinen Anlass die Übersetzung eintragen zu lassen.


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#78 von Hunter , 15.11.2020 18:06

@wobo
Das musst du mit dem TÜV abklären nicht mit mir!😉
Ich habe hier nur das geschrieben was mir ein TÜV Beamte gesagt hat,nicht mehr oder weniger.
Die Betonung lag auch bei SOLLTE und nicht bei MUSS!
Wie gesagt ich persönlich werde es auch nicht eintragen lassen.


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#79 von ralfr , 15.11.2020 19:34

Zitat von Hunter im Beitrag #69
Guten Morgen,
wie ich sehe habe ich hier was gewaltiges Ausgelöst!😂😂😂
Habe gestern mit meinem Bekannten telefoniert,der arbeitet beim TÜV Süd und ist auch zuständig für Eintragungen(Ingenieur)
Solange die 8% eingehalten werden hat auch keiner was dagegen.
Eintragen SOLLTE MAN ES ABER DOCH.
Die Abgaswerte ändern sich weil beim Prüfzyklus immer die gleiche Drehzahl genommen wird.
Durch ein kürzes übersetztes Motorrad liegt bei der gleichen Drehzahl ein anderes Abgas und Geräuschverhalten.
Ich habe es so verstanden:
Wenn einer die 8% nicht überschreitet wird auch keine Probleme bekommen
Wer auf Nummer Sicher gehen will kann es eintragen.
Es wird auch kein Abgas und Geräusch Gutachten erstellt.


sofern das werte Forum auch mal eingestellte links lesen würde, wäre die 8 % Regelung bereits bekannt gewesen
https://www.motorrad.net/was-muss-man-be...tzeln-beachten/

nochmals aus dem bereits eingestellten link zitiert + bestätigt auch den Beitrag von hunter

Rechtliches

Wer die Übersetzung an seinem Motorrad ändert, beeinflusst damit auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Wir haben beim TÜV Rheinland nach den Folgen gefragt. Die schlechte Nachricht: Laut den Sachverständigen führt an einer Eintragung gemäß §19(2) StVZO kein Weg vorbei, ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Die gute Nachricht: Übersetzungsänderungen bis acht Prozent gelten als unschädlich für die Emissionsgenehmigung. Eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer ist zwar trotzdem angesagt. Doch bis zu den besagten acht Prozent sollte eine Eintragung in der Regel unkritisch sein, beispielsweise wird gegebenenfalls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit korrigiert. Einfache Begutachtungen sind häufig unter 100 Euro möglich. Allerdings kommt es auch hier auf den Aufwand an, nicht jede technische Eventualität ist vorhersehbar.


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RE: Kürzere Übersetzung

#80 von Lorenz , 16.11.2020 08:08

Hallo,

da steht wieder nichts verbindliches. . . . ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen . . . Genau so unverbindlich geht es weiter.

Lorenz


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RE: Kürzere Übersetzung

#81 von Funkybaer , 23.11.2020 10:12

Ändern sich die Abgaswerte ?

Eine Änderung von 39 auf 41 Zähne hinten heißt ca. 5 % geringere Drehzahl hinten - somit ändert sich die
Kraftübertragung um auch ca. 5 %
Läuft der Motor bei 3500 u/min muss Dieser auch ca. 5 % weniger kraft aufbringen - die Geschwindigkeit
verringert sich dann ja auch um ca die 5 % nach unten

Also - wenn ich aus Motorsicht das Ganze sehe wird bei der Drehzahl X weniger Leistung benötigt ( und es wird ja dann
nach der Drehzahl und nicht Geschwindigkeit gemessen - oder ?)

Sehen wir das Ganze mal anders - da sitz ein Leichter mit 50 KG auf dem Möpp
oder ein leicht Gewichtiger mit 120 KG plus Sozia auf dem Möpp
was haben wir da wohl für eine Laständerung für den Motor ??

Es kann also schon für den entsprechenden Fall etwas ausmachen ob man diese Änderung durchführt -

Aber vergessen wir nicht - verantwortlich ist immer der Fahrer !!!!!!


Gruß Gerhard


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#82 von ralfr , 23.11.2020 11:48

Zitat von Lorenz im Beitrag #80
Hallo,

da steht wieder nichts verbindliches. . . . ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen . . . Genau so unverbindlich geht es weiter.

Lorenz



sehe ich nicht so

Wer die Übersetzung an seinem Motorrad ändert, beeinflusst damit auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Wir haben beim TÜV Rheinland nach den Folgen gefragt. Die schlechte Nachricht: Laut den Sachverständigen führt an einer Eintragung gemäß §19(2) StVZO kein Weg vorbei, ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen.


in welchem Umfang / nach welchen Kriterien / Rechtsgrundlagen (19 oder 21 ... StVZO) der TÜV / Dekra prüft ist der Prüfinstitution überlassen und ggf auch vom Einzelfall abhängig - > Fakt ist: es muss abgenommen werden


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#83 von Scootertourist , 23.11.2020 14:27

...ansonsten kann -KANN!- die Be erlöschen... Nicht "wird".

Viele Grüße, Alex


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#84 von ralfr , 23.11.2020 17:36

Zitat von Scootertourist im Beitrag #83
...ansonsten kann -KANN!- die Be erlöschen... Nicht "wird".

Viele Grüße, Alex




ob die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht ist bei der Betrachtung legal / illegal / eintragungs-- und / oder abnahmepflichtig unerheblich

andere Federbeine führen idR auch nicht zum Erlöschen der BE, müssen aber -um legal zu sein- eine ABE haben oder abgenommen werden. Selbiges für Radabdeckung inkl Kettenschutz und viele weitere Veränderungen am Motorrad

die Betriebserlaubnis erlischt nur bei ganz bestimmten Veränderungen (19.2 StVZO) - die Regel sind insofern eher abnahmepflichtige Veränderungen bei denen die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#85 von Ymir71 , 23.11.2020 17:59

Das ganze Geschwätz ist doch total überflüssig, da Wortklauberei ..

Hier gab es alle Meinungen. von:
- muss nicht eingetragen werden
- sollte eingetragen werden
- muss eingetragen werden.

bzw,
- BE erlischt,
- BE kann erlöschen
- BE erlischt nicht

Ich bin kein Prüfingenieur aber nehmen wir mal Folgendes an. Es kommt zu einem Unfall, den der MF verursacht hat. Der von der Versicherung bestellte Sachverständige findet ein zu kleines Ritzel und meldet das dem Auftraggeber , der Versicherung und die verweigert die Schadensregulierung gegenüber dem Geschädigte, der durch den vom MF verschuldeten Unfall nicht mehr richtig gegen kann und somit erwerbsunfähig-

ODER Es kommt zu einem Unfall. MF ist der Geschädigte, AF ist der Unfallverusacher, da er dem MF die Vorfahrt nimmt. AF behauptet, das der MF viiiel zu schnell war . Gleiche Folge wie oben . MF kann nciht mehr arbeiten .Bekommt aber keine Rente.

Auch wenn die Versicherungen nach einem langen, zermuerbenden Prozess doch zahlen muss => Will man sich den ganzen Stress geben ? Ich glaube : KEINE Versicherung zahlt freiwillig auch nur einen Cent, wenn sie nicht muss.

Ich hätte auf so eine Scheisse keine Lust , daher wird von mir alles was eingetragen werden muss eingetragen. Und alles was nicht eingetragen werden kann, bzw. es keine ABE gibt, bleibt weg.

Ich will , egal ob ich nen Unfall verursacher oder ich der Geschädigte bin , eine schnelle und unkomplizierte Regulierung. Das sind mir die 100 Euro fürs eintragen allemal wert.


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RE: Kürzere Übersetzung

#86 von Lorenz , 24.11.2020 07:57

Hallo,

ich lasse nichts gerne eintragen, ich führe lieber den entsprechenden Zettel mit. Erstens kostet es nichts und zweitens brauche ich nichts wieder austragen lassen wenn das Teil mal wieder ausgebaut wird. da brauche ich nur den Zettel wegschmeissen.

Lorenz


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#87 von Ymir71 , 24.11.2020 08:05

Zitat von Lorenz im Beitrag #86
Hallo,

ich lasse nichts gerne eintragen, ich führe lieber den entsprechenden Zettel mit. Erstens kostet es nichts und zweitens brauche ich nichts wieder austragen lassen wenn das Teil mal wieder ausgebaut wird. da brauche ich nur den Zettel wegschmeissen.

Lorenz



Ja, das wäre mir auch lieber - geht das denn , das man einfach nur den Zettel von TÜV/Dekra oder so mitführt . Oder MUSS man das bei Zulassungsstelle eintragen lassen . Ich hatte vor, mir nächstes Jahr vor Norwegen wenn ich sowieso zur HU muss ein Ritzel mit 1 Zahn weniger montieren lasse und wenn sich das nicht bewährt danach wieder zurück wechsel. Hier bei uns sind Termine bei der Zulassungsstelle echt rar (auch vor Corona) , das man sich Umbauten und Neukäufe 2 oder 3 mal überlegt. Ich hatte dieses Jahr ein super Angebot eine V-Strom zu bekommen, was aber daran gescheitert ist das ich sie nicht hätte zulassen können 250€uro beim ZUlassungsdienst waren mir dann aber zu teuer


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#88 von Boris.St , 24.11.2020 09:19

Soweit ich das sehe, erhält man über die Prüfinstitution (DEKRA, TÜV u.ä) ein Gutachten über die Zulässigkeit oder Unbedenklichkeit der technischen Veränderung. Damit kann man sie durchführen (lassen). Anschließend geht's zur Zulassungsstelle zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Kfz-Schein). Damit wird die Änderung sozusagen amtlich. Oder es liegt dem Anbau- oder Ersatzteil eine ABE bei, dann reicht das Mitführen derselben.

Prüfinstitutionen oder Gutachter sind m.W. keine Zulassungsorgane.

Um sicher zu gehen, hilft aber Fragen bei den entsprechenden Stellen...

Ansonsten bin ich aber nach wie vor der überzeugten Ansicht, dass die gründliche Optimierung des Fahrers auf seiner jeweiligen Maschine mehr zur flüssigen Bewältigung von Fahrstrecken beiträgt als die Veränderung von Antriebsübersetzungen - und billiger ist sie auch noch.


Gruß, Boris


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#89 von ralfr , 24.11.2020 09:41

Zitat von Lorenz im Beitrag #86
Hallo,

ich lasse nichts gerne eintragen, ich führe lieber den entsprechenden Zettel mit. Erstens kostet es nichts und zweitens brauche ich nichts wieder austragen lassen wenn das Teil mal wieder ausgebaut wird. da brauche ich nur den Zettel wegschmeissen.

Lorenz



sofern für die Änderung / das Nachrüstteil eine ABE / EG-Bescheinigung für das jeweilige NC-Modell existiert, benötigt man auch keine zusätzliche Abnahme mehr* - ABE / EG-Bescheinigung mitführen + gut isses. Zur Vermeidung von Zettelwirtschaft kann man alles auch (freiwillig!) eintragen lassen
(*außer die ABE / EG-Bescheinigung verlangt nach einer Abnahme = Ausnahme)

für eine veränderte Übersetzung wg Ritzel- oder Kettenradtausch gibt es keine ABE / EG-Bescheinigung - insofern ist hier immer eine Abnahme erforderlich

die Publikationen der Motorrad / Motorrad-News weisen darauf hin, dass Veränderung bis 8 % unproblematisch im Sinne der Abnahme sind. Bei größeren Veränderungen wird´s schwierig(er)

Zitat:

"Übersetzungsänderungen bis acht Prozent gelten als unschädlich für die Emissionsgenehmigung. Eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer ist zwar trotzdem angesagt. Doch bis zu den besagten acht Prozent sollte eine Eintragung in der Regel unkritisch sein, beispielsweise wird gegebenenfalls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit korrigiert. Einfache Begutachtungen sind häufig unter 100 Euro möglich. Allerdings kommt es auch hier auf den Aufwand an, nicht jede technische Eventualität ist vorhersehbar"


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RE: Kürzere Übersetzung

#90 von Boris.St , 24.11.2020 10:00

Zusätzlich müsste man, so habe ich gerade gelesen - das war hier aber auch schon Thema - noch einen Tachokonverter (Speedohealer...) installieren, der die Anzeige von Geschwindigkeit und auch den Kilometerzähler entsprechend der geänderten Übersetzung korrigiert.

Jetzt hammers glaube ich zusammen...


Gruß, Boris


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RE: Kürzere Übersetzung

#91 von reinglas , 24.11.2020 13:17

Zitat von Boris.St im Beitrag #90

Jetzt hammers glaube ich zusammen...

. . . ich glaube nicht, dass wir's jetzt ham. Ich will nicht stenkern oder Wasser in den Wein gießen.
Bisher ging es hier immer um die Frage: Ist eine Änderung der Sekundär-Übersetzung unter 8 % abnahme- und eintragungspflichtig.
Wir drehten uns hier unentwegt im Kreis beim Austausch des "Für und Wider"
Folgende Argumente sollten das "Für" bekräftigen:
- Aussage eines Werkstatt-Meisters
- Link zu "Motorrad.net". Hier fragt ein Redakteur des Syburger Verlages einen Mitarbeiter des TÜV's. Der bestätigt das FÜR und begründet dies auch.
- Link zu "Motorrad". Hier ist es ein Redakteur des Verlages "MotorPresseStuttgart GmbH", der die Aussage des TÜV' scheinbar schlüssig belegt.
- In einem Beitrag wurde die Behauptung aufgestellt, dass das Übersetzungsverhältnis in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sei und somit eine Eintragung vorgenommen werden müsste. Einige Foristen fanden diese Eintragung in ihrer Zulassung nicht. Diese Behauptung wurde dann auch vom Betreffenden zurückgezogen.
- ein anderer fand in der EU-Übereinstimmungserklärung die Eintragung des Übersetzungsverhältnisses. Es ist dort aber eindeutig das Primärübersetzungs-Verhältnis gemeint.
Argumente für das "Wider" waren:
- sehr vage Formulierungen (z.B. . . . dann kann die Betriebserlaubnis erlöschen.)
- Bei einer Veränderung unter 8% verändert sich das Emmisionsverhalten (Lärm+Abgas) nicht. Das individuelle Fahrverhalten hat viel größeren Einfluss.
u.s.w.
Ich gebe zudem zu bedenken: Beide erwähnten Verlage generieren ihren Umsatz zu einem nicht unerhlichen Teil über Anzeigen. Der TÜV ist ein solcher Anzeigen-Kunde.
Der Syburger Verlag stell regionale Motorradzeitschriften her - manche davon sind kostenlos. So mancher Testbericht ist auch nur eine Anzeige aber als solche schwer erkennbar. Ich fragte einmal hier, ob die Aussage eines TÜV-Mitarbeiters eine amtliche Verlautbarung sei.
Endgültig den Streit schlichten kann wohl nur das KBA in Flensburg oder ein verantwortlicher Mitarbeiter einer KFZ-Zulassungsstelle.
______________________________________________________
Ich würde ein Umritzeln nicht eintragen lassen. Werde aber auch nicht den als Dummkopf bezeichnen, der das für gutes Geld eintragen lässt.

Reinhard


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RE: Kürzere Übersetzung

#92 von ralfr , 24.11.2020 14:27

Zitat von reinglas im Beitrag #91
Zitat von Boris.St im Beitrag #90

Jetzt hammers glaube ich zusammen...

. . . ich glaube nicht, dass wir's jetzt ham. Ich will nicht stenkern oder Wasser in den Wein gießen.

Wir drehten uns hier unentwegt im Kreis beim Austausch des "Für und Wider"
Beide erwähnten Verlage generieren ihren Umsatz zu einem nicht unerhlichen Teil über Anzeigen. Der TÜV ist ein solcher Anzeigen-Kunde.
mancher Testbericht ist auch nur eine Anzeige aber als solche schwer erkennbar.
Reinhard



Erkenntnis des Tages: hier was sinnhaftes einzustellen ist verlorene Lebenszeit

adieu tristesse


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RE: Kürzere Übersetzung

#93 von partliner , 24.11.2020 16:32

eigentlich ist ja schon alles gesagt.......nur noch nicht von jedem :-))


Gruß vom Frank

Das Leben ist kein Wunschkonzert -
aber manchmal spielt es Dein Lieblingslied!


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RE: Kürzere Übersetzung

#94 von reinglas , 29.11.2020 22:15

Zitat von partliner im Beitrag #93
eigentlich ist ja schon alles gesagt.......nur noch nicht von jedem :-))

Hallo Frank,
Du hast den Ball hochgeworfen und keiner hat ihn aufgefangen. Nun liegt er auf dem Boden. Keiner und ebenso Alle konnten sich angesprochen gefühlt haben. Ich hebe ihn nun mal auf, weil ich mich angesprochen fühle.
Wo hat schon mal einer hier in den 90 Beiträgen das gesagt/geschrieben ?
Zitat aus #91:
". . . Endgültig den Streit schlichten kann wohl nur das KBA in Flensburg oder ein verantwortlicher Mitarbeiter einer KFZ-Zulassungsstelle. . . "
Wenn du die Frage beantworten kannst, behalte ich deinen Ball.

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RE: Kürzere Übersetzung

#95 von reinglas , 30.11.2020 20:43

Zitat von partliner im Beitrag #93
eigentlich ist ja schon alles gesagt.......nur noch nicht von jedem :-))

Hallo Frank,
schon wieder so eine vieldeutige (quasi nichtssagende) Aussage von dir.
Statt zu antworten, bewertest du meinen Beitrag #94 als "Top-Beitrag".
1. Interpretation: Ich war in deinem Beitrag #93 gemeint und hob den von dir hingeworfenen Ball zu recht auf. . . oder
2. Interpretation: Die anderen waren in deinem Beitrag # 93 gemeint.
Bitte denke nicht, dass ich mir eine zweite "Top-Bewertung" von dir einfangen möchte.

Reinhard


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RE: Kürzere Übersetzung

#96 von Ymir71 , 30.11.2020 21:38

Zitat von Boris.St im Beitrag #88


Um sicher zu gehen, hilft aber Fragen bei den entsprechenden Stellen...




Ich habe heute mal beim TÜV angerufen und auch bei meiner Zulassungsstelle:

Also: Man muss mt dem Änderungsgutachten vom TÜV direkt und unverzüglich zur ZUlassungsstelle. Den entsprechenden Wisch mitzuführen hat keinen Wert .. Eine Eintragung in de Fahrzeugpapiere ist zwingend erforderlich-.

Egal- Was ich aber immer noch nicht weiss: Wie wirkt es sich bei der NC aus ?? Merkt man das überhaupt ??


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#97 von pietn , 30.11.2020 22:27

[quote=Ymir71|
Egal- Was ich aber immer noch nicht weiss: Wie wirkt es sich bei der NC aus ?? Merkt man das überhaupt ??
[/quote]

JA! Sie wird spritziger und dreht im 6. etwas "williger" bei Bergauffahrten


Ride on
Pietn
du kannst di dreihen as du wullt - de Mors blifft jümmers achtern!


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RE: Kürzere Übersetzung

#98 von Ymir71 , 01.12.2020 09:00

Hallo,

ich habe mich aber dagegen entschieden . Mir ist das Ganze doch im Gesamtpakt etwas zu teuer und zu stressig. Das lohn sich nicht . Ich versuche lieber mein fahrerisches Können zu verbessern und werde das Geld an der Tanke investieren,


 
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RE: Kürzere Übersetzung

#99 von Michael , 01.12.2020 09:37

Das halte ich für eine absolut vernünftige Entscheidung :)
Und wenn der 6. doch mal zu lang ist: Runterschalten ;)


Es ist nie zu spät für 'ne glückliche Kindheit!

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RE: Kürzere Übersetzung

#100 von Ymir71 , 01.12.2020 09:58

@Michael - Aktuell ist die Rennerei das grösste Problem . Hier kriegste ja kaum noch Termine auf der ZUlassungsstelle.

NAja, natuerlich schmeisse ich auch mein Geld nicht zum Fenster raus die HArdware plus Bürokratie kommste sicher auf gute 200-250 euro.


 
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