Zitat von Boris.St im Beitrag #90
Jetzt hammers glaube ich zusammen...
. . . ich glaube nicht, dass wir's jetzt ham. Ich will nicht stenkern oder Wasser in den Wein gießen.
Bisher ging es hier immer um die Frage: Ist eine Änderung der Sekundär-Übersetzung unter 8 %
abnahme- und eintragungspflichtig.
Wir drehten uns hier unentwegt im Kreis beim Austausch des "Für und Wider"
Folgende Argumente sollten das "Für" bekräftigen:
- Aussage eines Werkstatt-Meisters
- Link zu "Motorrad.net". Hier fragt ein Redakteur des Syburger Verlages einen Mitarbeiter des TÜV's. Der bestätigt das FÜR und begründet dies auch.
- Link zu "Motorrad". Hier ist es ein Redakteur des Verlages "MotorPresseStuttgart GmbH", der die Aussage des TÜV' scheinbar schlüssig belegt.
- In einem Beitrag wurde die Behauptung aufgestellt, dass das Übersetzungsverhältnis in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sei und somit eine Eintragung vorgenommen werden müsste. Einige Foristen fanden diese Eintragung in ihrer Zulassung nicht. Diese Behauptung wurde dann auch vom Betreffenden zurückgezogen.
- ein anderer fand in der EU-Übereinstimmungserklärung die Eintragung des Übersetzungsverhältnisses. Es ist dort aber eindeutig das Primärübersetzungs-Verhältnis gemeint.
Argumente für das "Wider" waren:
- sehr vage Formulierungen (z.B. . . . dann
kann die Betriebserlaubnis erlöschen.)
- Bei einer Veränderung unter 8% verändert sich das Emmisionsverhalten (Lärm+Abgas) nicht. Das individuelle Fahrverhalten hat viel größeren Einfluss.
u.s.w.
Ich gebe zudem zu bedenken: Beide erwähnten Verlage generieren ihren Umsatz zu einem nicht unerhlichen Teil über Anzeigen. Der TÜV ist ein solcher Anzeigen-Kunde.
Der Syburger Verlag stell
regionale Motorradzeitschriften her - manche davon sind kostenlos. So mancher Testbericht ist auch nur eine Anzeige aber als solche schwer erkennbar. Ich fragte einmal hier, ob die Aussage eines TÜV-Mitarbeiters eine amtliche Verlautbarung sei.
Endgültig den Streit schlichten kann wohl nur das KBA in Flensburg oder ein verantwortlicher Mitarbeiter einer KFZ-Zulassungsstelle.
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Ich würde ein Umritzeln nicht eintragen lassen. Werde aber auch nicht den als Dummkopf bezeichnen, der das für gutes Geld eintragen lässt.
Reinhard