Zitat von Ymir71 im Beitrag #104
@reinglas - Das man eine Änderung des Ritzels nicht eintragen muss, ist doch auch falsch . Das sagen doch die hier zitierten Quellen ganz klar aus, oder nicht??
Ich finde es immer noch falsch, seine persönliche Meinung, Interpretation an gutgläubige Menschen weiterzugeben. Das mit dem "Schwachsinn" habe ich auch schon zurückgenommen.
ok - das, was du zurücknahmst, hier nochmals zu bringen, ist schlechter Stil. War aber gut geeignet für eine Antwort auf dein Wehklagen.
Das hier immer der TÜV zitiert wird (direkt oder indirekt) ist kein Argument.
Der TÜV und die anderen Prüf-Institutionen gegenerieren Umsatz. Die Einnahmen heißen Gebühren. Die Prüf-Institutionen prüfen im Auftrag des Staates nicht nur KFZ, sondern auch Druckbehälter, Brücken, auch Staudämme (Rückhaltebecken einer Mine in Brasilien) und auch Brustimplantate aus Frankreich. Sie sind keine staatlichen Institutionen. Deshalb schrieb ich im # 91:
"
Endgültig den Streit schlichten kann wohl nur das KBA in Flensburg oder ein verantwortlicher Mitarbeiter einer KFZ-Zulassungsstelle."
Natürlich verbietet der Staat (KBA Flensburg) nicht den Prüf-Institutionen weitere Prüfungen vorzunehmen. Ob das "Pflicht- oder Kür-Prüfungen" sind, konnte hier keiner nachweisen. Die bloße Wiederholung von TÜV-Meinungen verbesserte bei keinem der Foristen die Erkenntnislage.
Sebstverständlich werden hier im Forum Meinungen ausgestellt, wie zu einer Messe. Du behauptest ja hier auch mal, dass das Übersetzungsverhältnis in der Zulassungbescheinigung Teil I enthalten ist und somit eine Änderung eintragungspflichtig sei. Diese Stelle fand so mancher hier nicht - ich auch nicht. Etwas erfinden ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eben nur eine Erfindung. Neudeutsch gibt hierfür auch einen Ausdruck.
Reinhard
Reinhard
Keiner und Nichts kann mich enttäuschen.
Nur meine Erwartungen vermögen das.